Um dennoch schon während des Jahres einen relativ exakten Lohnsteuerabzug zu erreichen, werden alleinverdienende Ehepartner in Lohmsteuerklasse III eingeordnet.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Sie würde, wie das die Finanzministerkonferenz in ihrer Stellungnahme auch zum Ausdruck gebracht hat, zu einer erheblichen Belastung der ca. 2,8 Millionen Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug führen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)