Im betreffenden Fall war der Arbeitnehmer seit 1991 in dem Lohnsteuerhilfeverein des Klägers als Steuersachbearbeiter angestellt.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 20.03.2005)
Neben dem beklagten Lohnsteuerhilfeverein hatte die Stiftung Warentest im Jahre 2001 noch acht weiteren überregional tätigen Vereinen über die Schulter geschaut.
( Quelle: Handelsblatt vom 25.11.2005)