Lohnsteuerkarte

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  1. Das monatliche Einkommen lässt sich durch die richtige Wahl der Steuerklasse und das Eintragen von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte erhöhen. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 21.02.2003)
  2. Der Erstattungsantrag lohnt sich besonders dann, wenn 1994 kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen war." ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  3. Natürlich bleibt auch noch der Weg über die Lohnsteuerkarte: Dann sind die eventuell anfallenden Steuern über die Steuerkarte der Haushaltshilfe einzubehalten und an das örtlich zuständige Finanzamt abzuführen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 30.03.2003)
  4. Bisher können Bürger zwar ihre Steuererklärungsdaten per Internet ihrem Finanzamt übersenden, die Lohnsteuerkarte als Beleg muss aber noch immer in Papierform nachgereicht werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 22.01.2002)
  5. Der Arbeitgeber drängt, er braucht die Lohnsteuerkarte. ( Quelle: Abendblatt vom 30.01.2004)
  6. Als entsprechende Belege werden unter anderem Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte genannt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.09.2004)
  7. Nehme ein Arbeitgeber nicht am Verfahren zur elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung teil, bekomme der Arbeitnehmer weiterhin die Lohnsteuerkarte ausgehändigt, die dann wie bisher auch der Einkommensteuererklärung beizufügen ist. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.02.2005)
  8. Du ahnst nichts Böses - und schon fliegt dir lautlos die Lohnsteuerkarte in den Briefkasten. ( Quelle: BILD 2000)
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