Lohnzahlungszeitpunkten

  1. Bei den Arbeitszeitregelungen, die den vorgenannten Entscheidungen zugrunde lagen, wurde die in der Betriebsnutzungszeit geleistete Arbeit zu den üblichen Lohnzahlungszeitpunkten abgerechnet und bezahlt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)