Dies ist jedenfalls einem Schreiben der Lokalbaukommission zu entnehmen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
In zweiter und letzter Instanz entschied der 2.Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) gegen die Lokalbaukommission.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17.10.2001)
Die drei Stufen sind 51 Zentimetern hoch, ein Zentimeter mehr als die Lokalbaukommission erlaubt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 30.06.2003)