Einen Aufschlag müssen laut Gesetz die Konkurrenten des Ex-Monopolisten immer dann zusätzlich zu den regulären Netzzusammenschaltungsentgelten der Telekom entrichten, wenn sie über das Netz der Telekom Lokalgespräche vermitteln.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.08.2003)
Schließlich kosten Lokalgespräche heute dank des weiter bestehenden De-facto-Monopols der Telekom mitunter schon mehr Geld als Telefonate in die USA.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.07.2002)