Das Bild des Kutters in der Nordsee erhält der Inhaber des grünen Loses 247 (Ersatzlosnummer: 134, gelb).
( Quelle: Abendblatt vom 25.12.2003)
So ist z. B. in § 67 IV BayGWahlO vorgesehen, daß Hersteller und Zieher der Lose verschiedene Personen sein müssen und der Zieher nicht bei der Herstellung, der Hersteller nicht bei der Ziehung des Loses anwesend sein darf.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)