Die derzeit in den Bundestagsfraktionen diskutierte Novellierung des Fluglärmgesetzes durch das Bundesumweltministerium sieht die Einbeziehung von kleineren Flugplätzen sowie Luft-Boden-Schießplätzen in das Gesetz von 1971 vor.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.08.2001)