Das Potsdamer Verwaltungsgericht gab in einem Eilverfahren einer Klage der Gemeinde Schweinrich statt, die sich gegen die sofortige Inbetriebnahme des Luft-Boden-Schießplatzes richtete.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.09.2003)
Im Streit um das geplante Bombodrom in der Kyritz-Ruppiner Heide hat die Stadt Wittstock die Seiten gewechselt und sich den Gegnern des Luft-Boden-Schießplatzes angeschlossen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.10.2004)
Dabei ging es allerdings nicht um inhaltliche Gesichtspunkte wie die Lärmbelastung der Anwohner des Luft-Boden-Schießplatzes, sondern nur darum, ob das OVG bei seiner Entscheidung das Bundesrecht richtig angewandt hat.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)