Luftfahrtabkommens

  1. Laut Artikel 5 des Luftfahrtabkommens von Chicago aus dem Jahr 1944 bedürfen Privatflüge, die nicht regelmäßig verkehren, keine Genehmigung, um Lufträume zu durchqueren oder auf Flugplätzen zu landen. ( Quelle: Tagesschau vom 15.12.2005)