So haftet nach Art. II "ein Startstaat unbedingt für die Leistung von Schadenersatz wegen eines von seinem Weltraumgegenstand auf der Erdoberfläche oder an Luftfahrzeugen im Flug verursachten Schadens".
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Bei der Prüfung und Zulassung von Luftfahrzeugen der Bundeswehr wird zwischen Muster- und Stückprüfungen unterschieden.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
An einen Fesselballon hatten die DDR-Behörden bei ihrem Verbot von Luftfahrzeugen wohl am wenigsten gedacht.
( Quelle: Die Welt vom 04.02.2005)
Gegenstand des Unternehmens: Beförderung von Fluggästen, Post und Fracht im gewerblichen Luftverkehr mit Luftfahrzeugen bis 5,7 t Abflugmasse.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)