Verkehrsminister Matthias Wissmann (CDU) bezeichnete die vom Kabinett beschlossenen Änderung des Luftverkehrsgesetzes als Fortschritt auf dem Weg zu mehr Sicherheit im Luftverkehr.
( Quelle: TAZ 1997)
Artikel 9, Absatz 2 des Luftverkehrsgesetzes sei zu entnehmen, daß ein privates Vorhaben "nicht durchgeführt" werden könne, wenn für die benachbarten Grundstücke Gefahren oder Nachteile entstünden, die durch Schutzauflagen nicht vermieden werden könnten.
( Quelle: Junge Welt 2000)