Einige Luftverkehrsunternehmen verzichten nämlich in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Fall eines Personenschadens darauf, den Entlastungsbeweis (vgl. Art. 20 WarschAbk, § 45 LuftVG) zu führen, andere nicht (51).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Verfassungsschutz darf künftig bei Banken, Luftverkehrsunternehmen, Post- und Kommunikationsdienstleistern Daten einholen.
( Quelle: )
Im Jahr 2000 hatte das nach eigenen Angaben "erfolgreichste Luftverkehrsunternehmen in Europa" allerdings beim operativen Gewinn ein Plus von 44 Prozent auf mehr als eine Milliarde Euro eingeflogen.
( Quelle: DIE WELT 2001)