Das Lusaka-Abkommen spiegele nicht mehr die Realitäten im Lande, so die Begründung des kongolesischen Ministers für Menschenrechte zu dessen Aussetzung.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Wenn die Unita nicht bis zum 30. September ihren Verpflichtungen aus den Lusaka-Abkommen nachkommt, werden Sanktionen verhängt.
( Quelle: Welt 1997)
Die ersten UN-Blauhelme wurden bereits, wie im Lusaka-Abkommen von 1999 vorgesehen, im Land stationiert.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.04.2001)