Hier gebe es noch zahlreiche offene Fragen hinsichtlich der vertraglichen Verpflichtungen des Investors: Welchen Kündigungsschutz haben die Mieter bei Luxus-Modernisierung, bei Wohnungsverkäufen, bei Eigenbedarf oder wirtschaftlicher Verwertung?
( Quelle: Die Welt Online vom 11.05.2004)