Aber auch in dieser Frage gibt es keine Regel ohne Ausnahme: Eine Mängelanzeige ist zum Beispiel entbehrlich, wenn am Ferienort keine Abhilfe möglich ist, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az.: 16 U 187/87).
( Quelle: Spiegel Online vom 27.05.2003)
Rührt dieser sich trotz Mängelanzeige nicht, darf der Mieter die Reparatur auch selbst in Auftrag geben.
( Quelle: Abendblatt vom 18.01.2004)
Am besten wendet man sich an den örtlichen Reiseleiter und lässt sich die Mängelanzeige schriftlich bestätigen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.07.2003)