Mängeleinwände

  1. Auf der anderen Seite lassen das Vorbringen des Ast. und der Umfang der zuletzt geltend gemachten Mängel den Schluß zu, daß die Mängeleinwände der Klageforderung in voller Höhe entgegengehalten werden sollten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)