Wer ein solches Männerbordell betreibe, war die Argumentation der Stadt, verstoße ständig gegen Strafgesetze und deshalb sei der Sofortvollzug inklusive der Versiegelung der Räume, in denen die Kontakte stattfänden, gerechtfertigt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
Einige nehmen sogar an, er habe sie in einem Genueser Männerbordell aufgeschnappt.
( Quelle: TAZ 1989)