Das Märkchen für den aktuellen Monat hing noch daran.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.06.2004)
Die Aufforderung: Wer im Besitz der Karte ist, darf losfahren (Auch wenn im Kleingedruckten steht, man bräuchte noch ein Märkchen).
( Quelle: TAZ 1996)
Der Sohn solle sein Märkchen an der Konstablerwache vorzeigen, andernfalls müsse er, wie ein Schwarzfahrer, 30 Euro bezahlen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.10.2002)