Mühlengebäude

  1. Das Mühlengebäude steht zudem unter Denkmalschutz, darf also weder baulich verändert noch anders genutzt werden. ( Quelle: Abendblatt vom 19.12.2003)
  2. Das Mühlengebäude im Bilde folgte als Neubau der 1833 abgebrannten Mühle. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)