Mühlengebäude
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Das Mühlengebäude steht zudem unter Denkmalschutz, darf also weder baulich verändert noch anders genutzt werden.
( Quelle: Abendblatt vom 19.12.2003)
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Das Mühlengebäude im Bilde folgte als Neubau der 1833 abgebrannten Mühle.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
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