Eine Befreiung von der Andienungspflicht sei nur bei einem Müllanfall von mehr als 2,2 Kubikmetern pro Woche möglich, hieß es.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Was den Müllanfall betrifft, so ist dieser bei klassischen Konzerten nicht wesentlich geringer als bei Rockveranstaltungen, teilt die zuständige Beseitigungsfirma mit.
( Quelle: TAZ 1988)