Sollte Brüssel einen Verstoß der Münchner Stadtwerke gegen das Vergaberecht feststellen, müssten auch andere Auftraggeber um den Bestand ihrer Verträge bangen, die sie nicht ordnungsgemäß ausgeschrieben haben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.07.2003)
Die Münchner Stadtwerke, für die Stromversorgung verantwortlich, plädieren deshalb dafür, die Ohu-Anteile zu behalten.
( Quelle: TAZ 1997)