Die Münsteraner Richter werteten den Vorstoß der Vermieterin als "rabiates Vorgehen" und "Besitzstörung".
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Nach Auffassung Münsteraner Richter sind die Studiengebühren für nordrhein-westfälische Langzeitstudenten zulässig.
( Quelle: Spiegel Online vom 03.12.2004)
Dessen Rechtsprechung ist nach Ansicht der Münsteraner Richter jedoch nicht mehr zeitgemäß.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.02.2002)
Die Entscheidung der Münsteraner Richter bedeute keineswegs, dass der Kunde "gleich morgen fünf neue Ortsnetzanbieter zur Auswahl hat", sagt VATM-Sprecherin Marion Krause.
( Quelle: Die Welt 2001)