Wichtige Schritte waren dabei die Reichsmünzordnungen im 16. Jahrhundert, der Dresdener Münzvertrag von 1823 und das Münzgesetz von 1873, mit dem Deutschland die Goldmark einführte.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Als 1871 im Deutschen Reichstag das Münzgesetz erörtert wurde, spielte die Frage einer internationalen Regelung schon keine Rolle mehr.
( Quelle: Die Zeit (47/2001))
Mit der deutschen Reichsgründung 1871 wird das erste Währungsgesetz erlassen und die Mark landesweit gültiges Zahlungsmittel. 1873 werden durch Münzgesetz alle anderen Landeswährungen durch die Reichsgoldwährung ersetzt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
"Laut Münzgesetz müssen wir Pfennige nur bis zu fünf Mark umtauschen", erklärt Edda Kilz von der Frankfurter Sparkasse.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)