Das Parlament in Bern verabschiedete im April eine Änderung des Münzgesetzes, welche die Herausgabe von Gedenkmünzen erleichtert.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Dies steht im Artikel 1 des Münzgesetzes vom 9.Juli 1873.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)