Es gibt noch viele Details in dieser Geschichte, die Sache mit dem zweiten MDK-Gutachten etwa: Ein neuer Arzt erstellte ein Gutachten, das sehr wohl eine umfangreiche Betreuung zugelassen hätte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 30.07.2002)
In der jüngsten Ausgabe seines Magazins "Pro Alter" erklärt das KDA, alle bis Ende Mai erstellten MDK-Gutachten berücksichtigten weder den medizinischen Behandlungsbedarf noch den Bedarf an sozialer Betreuung.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Allerdings endet das Kassenmandat mit dem MDK-Gutachten und dem Rat, einen auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Anwalt zu nehmen.
( Quelle: DIE WELT 2001)