Ein anderes Gutachten zu diesen Personen, erstellt vom Frankfurter Rechtswissenschaftler Professor Hans-Joachim Mertens im Auftrag des MG-Aufsichtsrats, hatte hingegen geurteilt, Nolting und Binder sei keine Pflichtverletzung vorzuwerfen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)