MIETRECHT

  1. MIETRECHT: Ist ein Vermieter mit seinen Zahlungen an das Wasserwerk im Rückstand, so daß von dort "der Hahn zugedreht" wird, haben Mieter kein Recht, weiterhin mit Wasser versorgt zu werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. MIETRECHT: Auch wenn einem behinderten Mieter per Vertrag "behindertengerechte Umbauten" zugesagt wurden, steht ihm dennoch kein Schmerzensgeld zu, wenn der Vermieter die versprochenen Maßnahmen nur teilweise etwa mit breiteren Türen ausführt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. MIETRECHT: Der "Ratgeber Mietrechtslexikon" des Beck-Verlages gibt Erläuterungen zu gängigen Mietrechtsangelegenheiten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)