MOZ

  1. Diese kann sich trotz des Formfehlers dann auch wieder gegen den Verlag der in Frankfurt an der Oder erscheinenden MOZ richten. ( Quelle: ZDF Heute vom 22.01.2003)
  2. Hatte er doch einen peinlichen Formfehler begangen, als er die einstweilige Verfügung des Kanzlers nur der MOZ zukommen ließ, nicht aber deren Rechtsbeistand Weberling. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.01.2003)