Diese kann sich trotz des Formfehlers dann auch wieder gegen den Verlag der in Frankfurt an der Oder erscheinenden MOZ richten.
( Quelle: ZDF Heute vom 22.01.2003)
Hatte er doch einen peinlichen Formfehler begangen, als er die einstweilige Verfügung des Kanzlers nur der MOZ zukommen ließ, nicht aber deren Rechtsbeistand Weberling.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.01.2003)