Die MaBV erlaubt für Bauträgerverträge prinzipiell zwei verschiedene Gestaltungsformen: Zum einen kann vereinbart werden, daß der Kaufpreis in Raten nach Baufortschritt zu zahlen ist.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Die andere nach der MaBV zugelassene Vertragsgestaltung besteht darin, daß der Käufer den Kaufpreis ganz oder teilweise im voraus entrichtet.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)