MaBV

  1. Die MaBV erlaubt für Bauträgerverträge prinzipiell zwei verschiedene Gestaltungsformen: Zum einen kann vereinbart werden, daß der Kaufpreis in Raten nach Baufortschritt zu zahlen ist. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Die andere nach der MaBV zugelassene Vertragsgestaltung besteht darin, daß der Käufer den Kaufpreis ganz oder teilweise im voraus entrichtet. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)