Der Ausländerbeirat fordert mit diesen zwei Anträgen die Konsequenzen aus den Maastricher Verträgen ein, nach denen EG-Bürger mit dem 1. Januar 1994 an ihrem ständigen Wohnsitz das aktive und passive kommunale Wahlrecht erhalten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)