Maastricht-Regeln

  1. SCHULDEN: Die Kommission will künftig mehr auf die gesamtstaatliche Verschuldung achten, die nach den Maastricht-Regeln nicht mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen darf. ( Quelle: Tagesschau Online vom 04.09.2004)