Mailkontakten

  1. Das Karlsruher Gericht prüft, ob der Zugriff auf solche Geräte an strengere Bedingungen geknüpft werden muss, weil darauf Verbindungsdaten zu Telefon- und Mailkontakten gespeichert sind. ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 24.11.2005)