Main-Anglern

  1. Damals hatte das Landwirtschaftsministerium Wiesbaden den Main-Anglern einen Bescheid geschickt mit dem Vermerk, daß Hecht, Karpfen und Zander lebensmittelrechtlich zum Verzehr und Verkauf freigegeben seien. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)