Beihilfen dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen und verkehrspolitischen Zielen der EU, wie die Verlagerung von Verkehrsanteilen auf den Seeweg, zuwiderlaufen und damit einer unheilvollen Entwicklung einer Main-Port-Bildung Vorschub leisten."
( Quelle: Welt 1996)