Hinsichtlich des Widerrufs einer Maklererlaubnis entschied das OVG Bremen, daß es bei der gerichtlichen Überprüfung des Widerrufs einer Maklererlaubnis auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides ankomme (130).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Hinsichtlich des Widerrufs einer Maklererlaubnis entschied das OVG Bremen, daß es bei der gerichtlichen Überprüfung des Widerrufs einer Maklererlaubnis auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides ankomme (130).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)