Er lässt in seinem Haus keine Nachlässigkeit durchgehen (Gräuel schief stehender Bücher, kostbarer Malerpinsel zum Abstauben benutzt) und keine bei seinen Geschäftspartnern.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.03.2002)
Die Risiken allerdings liegen auf der Hand: Wer abends oder am Wochenende Schwarzarbeiter den Malerpinsel schwingen oder elektrische Leitungen verlegen läßt, macht sich strafbar.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)