Mandant

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  1. Die Belehrungspflicht endet grundsätzlich auch, wenn der Mandant vor Ablauf der Verjährung des Primäranspruchs wegen der Regreßfrage anderweitig anwaltlich beraten wird (37). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Sein Mandant macht unterdessen weiter Schlagzeilen. ( Quelle: Die Welt 2001)
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