Mandatsverhältnissen

  1. Das Gesetz schreibt im übrigen vor, daß sich die Landesregierung proportional zu den Mandatsverhältnissen aus allen Parteien zusammensetzt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. In dem einen wie dem anderen Fall werden Geheimnisse aus früheren Mandatsverhältnissen an Dritte, die nicht mit dem Schuldner in einem Vertragsverhältnis stehen, weitergegeben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)