Ein Anspruch auf Rückzahlung des Pachtentgelts könne sich allenfalls aus § 537 i. V. mit § 581 II BGB wegen etwaiger Mangelhaftigkeit der Pachtsache ergeben.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Verwirkung des Minderungsrechts beruht aber nun auf der Erwägung, daß dem Mieter die Mietsache trotz deren Mangelhaftigkeit den vereinbarten Preis wert ist.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Bundestagspräsident muß die Rechenschaftsberichte der CDU aus den letzten Jahren wegen Mangelhaftigkeit abweisen.
( Quelle: Junge Freiheit 2000)