In Österreich und Holland zählten solche quellstoffhaltige Kuren jedoch nicht zu den Arzneien, obwohl sie als Folge eines starken Sättigungsgefühls zu schweren Mangelzuständen führen könnten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Nicht verordnungsfähig sind auch örtlich anzuwendende Mittel, ferner Vitamin C und Zink (außer bei Mangelzuständen) sowie Mittel, die das Immunsystem stärken sollen, zum Beispiel Echinacea.
( Quelle: Tagesspiegel vom 31.01.2003)