Mannesmann-Verfahren

  1. Das erste Mannesmann-Verfahren hatte Ackermann in seinem Einsatz für die Bank stark eingeschränkt. ( Quelle: Handelsblatt vom 17.06.2005)
  2. Richter Klaus Tolksdorf hat keine Scheu vor unpopulären Entscheidungen - im Mannesmann-Verfahren wird er das Urteil verkünden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.12.2005)
  3. Es besteht kein Zweifel daran, dass das dort anhängige Mannesmann-Verfahren auch in ihrer Karriere eine herausragende Bedeutung hat. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.02.2003)
  4. Wie zuletzt im Mannesmann-Verfahren unter Beweis gestellt, können relevante Urkunden im Sinne der Prozessökonomie durchaus im Selbstleseverfahren in den Prozess eingebracht werden, ohne dass dies der Substanz der Rechtsfindung schadet. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.02.2005)
  5. Falls der Bundesgerichtshof den Freispruch im Mannesmann-Verfahren aufhebe, wolle Ackermann zurücktreten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.05.2005)
  6. Er sei vielmehr dafür zu loben, dass er das Mannesmann-Verfahren überhaupt ins Rollen gebracht hat. ( Quelle: Die Welt Online vom 30.04.2003)
  7. Auch wenn sich Ackermann und Co. wohl nicht mehr in einem Zivilprozess verantworten müssen, hat das Mannesmann-Verfahren die Debatte um Managermoral und gute Unternehmensführung (Corporate Governance) neu entfacht. ( Quelle: Tagesspiegel vom 03.04.2004)