Manteltarifen

  1. Dazu sollen Öffnungsklauseln in Gehalts- und Manteltarifen beitragen, die über spezielle Hausabschlüsse in bedeutenden Unternehmen ("nicht in jedem kleinen Betrieb") Regelungen der "konkreten Bedingungen vor Ort" erlauben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)