Zwar gebe der EG-Vertrag den Organen der Gemeinschaft das Recht, im Interesse eines hohen Gesundheitsstandards Marktbeschränkungen festzulegen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Gegen die Marktbeschränkungen haben die USA und die südamerikanischen Staaten bei der WTO geklagt.
( Quelle: TAZ 1997)