Marktlogik

  1. Politisch fungierende Öffentlichkeit und die Verrechtlichung sozialstaatlicher Sicherungssysteme sorgen dafür, daß Kapital- und Marktlogik in menschliche Zwecke eingebunden bleiben und in ihren das Gemeinwesen bedrohenden Wirkungen begrenzt sind. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)