Die Staatsanwaltschaft Frankfurt untersucht derzeit, ob der Straftatbestand der Marktmanipulation erfüllt wurde.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.03.2005)
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, den Tatbestand der Marktmanipulation in den Bereich der Ordnungswidrigkeiten zu verlagern.
( Quelle: Die Welt 2001)
Im Kern wirft die Staatsanwaltschaft den Managern Marktmanipulation oder gezielte Fehlinformation vor, was in Italien mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.
( Quelle: Handelsblatt vom 30.07.2005)