Für die Einkommensverluste, die durch aufwertungsbedingte Senkungen der Marktordnungspreise verursacht würden, stelle die EU pro Prozentpunkt Aufwertung einen Ausgleich von 93 Millionen DM zur Verfügung.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
"Soweit Absenkungen der Marktordnungspreise unvermeidbar sind, bedürfen sie eines zuverlässigen Ausgleichs."
( Quelle: Welt 1998)