Marktzwecke

  1. Der Kommune obliegt es auch, das seit Jahrzehnten für Marktzwecke genutzte Grundstück altlastenfrei zu übergeben. 90 Prozent der Kosten trägt die Stadt, die EZB gibt dafür nicht mehr als 500 000 Euro. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.12.2001)