Marquardts

  1. Die Staatsanwaltschaft wertete den "Radikal"-Artikel als Billigung sowie Anleitung zu Straftaten und Marquardts Querverweis als Beihilfe dazu. ( Quelle: )
  2. Deshalb gibt die Stasi-Unterlagenbehörde auch keine Berichte heraus, die in die Zeit von Angela Marquardts Minderjährigkeit fallen. ( Quelle: Spiegel Online vom 15.06.2002)