Die Staatsanwaltschaft wertete den "Radikal"-Artikel als Billigung sowie Anleitung zu Straftaten und Marquardts Querverweis als Beihilfe dazu.
( Quelle: )
Deshalb gibt die Stasi-Unterlagenbehörde auch keine Berichte heraus, die in die Zeit von Angela Marquardts Minderjährigkeit fallen.
( Quelle: Spiegel Online vom 15.06.2002)