Masami Tsuchiya

  1. Einer der Anwälte der Kläger erklärte jedoch, es sei realistisch anzunehmen, daß die Entschädigung bei Asahara, dem Gründer der Aum-Sekte, und seinen Mitarbeitern Masami Tsuchiya und Ikuo Hayashi nicht einzutreiben sei. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)