Einer der Anwälte der Kläger erklärte jedoch, es sei realistisch anzunehmen, daß die Entschädigung bei Asahara, dem Gründer der Aum-Sekte, und seinen Mitarbeitern Masami Tsuchiya und Ikuo Hayashi nicht einzutreiben sei.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)